- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 Abs. 1 Satz 1 des EStG
 - Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§13b Absatz 2 Nummer 4 UstG)
 - Bescheinigung über die Präqualifikation
 - Zertifikat über die Anerkennung als Fachbetrieb nach §62 AwSV
 

